Familienrecht

 

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Das Familienrecht regelt unter anderem folgende Sachverhalte:
  • Scheidungsrecht und Eherecht
  • Kindschaftsrecht
  • Unterhaltsrecht
anwaltliche Leistungen:
  • Ehe- und sonstige Verträge
  • Scheidungsverfahren
  • Unterhaltsregelungen/ -verfahren
  • Regelung der elterlichen Sorge/ Sorgerechtsverfahren
  • Regelung des Umgangsrechts/ Umgangsrechtsverfahren
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Hausratteilung
  • Vaterschaftsanfechtung