Erbrecht

Das Bundeskabinett hat am 30. Januar 2008 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts beschlossen. Hauptanliegen der Reform ist die Modernisierung der Pflichtteilentziehungsgründe, wobei die Höhe des Pflichtteils nicht angetastet werden soll. Zudem sollen die bisher geltenden Stundungsregelungen erweitert werden. Weiterhin sieht der Entwurf eine gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilergänzungsanspruch und eine bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich vor. Ein weiteres Hauptziel der Reform ist die Abkürzung der Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen, die zukünftig der Regelverjährung von drei Jahren und nur in Ausnahmefällen der dreißigjährigen Verjährung unterliegen soll

 

Das Erbrecht regelt unter anderem folgende Sachverhalte:
  • Erbfolge: Annahme/ Ausschlagung der Erbschaft
  • Pflichtteilsrecht: Anspruch, Berechnung, Verfah-ren
  • Erbengemeinschaft: Verwaltung und Teilung des Nachlasses
  • Vermächtnisse, gemeinschaftliches Testament
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge
anwaltliche Leistungen:
  • Erbrechtliche Beratung
  • Prozessvertretung
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Testaments- und Erbvertragsgestaltung